Sie sind hier: Home » Leistungsbeschreibungen » Immobilien; Vermietung und Verpachtung durch die Gemeinde
Gemeinden können vorbehaltlich der Vorschriften des kommunalen Wirtschaftsrechts Gebäude vermieten oder Grundstücke verpachten, die sich in ihrem Besitz befinden.
Auskünfte über gemeindeeigene Miet- bzw. Pachtobjekte erhalten Sie bei der Gemeinde.
Öffnungszeiten: N/A
Copyright 2024 © All rights Reserved.
Ich bin eine KI und antworte daher sofort und zuverlässig!
EckKI
Wie kann ich Ihnen helfen?