Immobilien; Vermietung und Verpachtung durch die Gemeinde

Gemeinden können vorbehaltlich der Vorschriften des kommunalen Wirtschaftsrechts Gebäude vermieten oder Grundstücke verpachten, die sich in ihrem Besitz befinden.

Stand: 15. November 2024
Beschreibung

Auskünfte über gemeindeeigene Miet- bzw. Pachtobjekte erhalten Sie bei der Gemeinde.

Ansprechpartner

Frau Susanne Barth

Funktion: Sachbearbeiterin

susanne.barth@eckental.de

+49 9126 903 272

Öffnungszeiten: N/A

Redaktionell verantwortlich:
Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)

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