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Grillplatzreservierung
Der Eckentaler Grillplatz liegt zwischen den Ortsteilen Eschenau und Forth und ist von der Bundesstraße B 2 sehr gut zu erreichen.
Der Grillplatz kann nur in den Sommermonaten nach Voranmeldung genutzt werden. Eine Benutzung ohne Erlaubnisschein ist NICHT gestattet.
Es gibt die Möglichkeit einer großen und kleinen Grillstelle. Auf dem großen Platz gibt es ca. 100 Sitzplätze und auf dem kleinen Platz ca. 30 Sitzplätze, zur gemeinsamen Nutzung sind ein Kinderspielplatz und eine Liegewiese vorhanden.
Meistgestellte Fragen zum Grillplatz
Die Benutzungsgebühr beträgt aktuell (Stand: Januar 2024) für:
| ortsansässige Privatpersonen | 74,00 € |
| auswärtige Privatpersonen | 94,00 € |
| ortsansässige Vereine, Firmen | 64,00 € |
| auswärtige Vereine, Firmen | 94,00 € |
| zzgl. Abnahmegebühr | 16,00 € |
- private Veranstaltung (z.B. Geburtstag, Familienfeiern, Hochzeiten etc.)
- Firmenveranstaltung (z.B. Jubiläen, Betriebsausflug, Firmenfeiern etc.)
- Vereinsveranstaltung (z.B. Vereinsfest etc.)
Eine kommerzielle Veranstaltung mit Einnahme von Eintrittsgeldern ist nicht erstattet. Der Grillplatz dient grundsätzlich nur für die Durchführung von privaten Veranstaltungen. Insbesondere Musikveranstaltungen (Festivals, Konzerte etc.) und Polterabende sind nicht gestattet. Auf Anfrage sind öffentliche Veranstaltungen aus besonderen Gründen z.B. Vereinsfest, Jubiläum möglich. Hierzu müssen zwingend bestimmte Auflagen eingehalten und berücksichtigt werden.
Der Grillplatz kann ab Mitte April bis Oktober gebucht werden. In den restlichen Monaten ist eine Nutzung nicht gestattet.
Die Eckentaler Bürger können bereits ab dem 01. Dezember die Reservierungsanfrage für das Folgejahr stellen. Diese Regelung gilt ebenfalls für ortsansässige Vereine und Firmen aus Eckental.
Ausnahme: Ortsansässige Vereine/Firmen aus besonderem Grund (z.B.Jubiläum)
-auf Anfrage-
Für auswärtige Privatpersonen, Vereine und Firmen ist der Buchungszeitraum für den Grillplatz ab 01. Januar des jeweiligen Jahres geöffnet.
Bitte beachten:
Die Vergabe der Grillplatztermine erfolgt nach der Reihenfolge der eingegangenen Anfragen. Reservierungen, die vor dem 1. Dezember bei uns eingehen, werden automatisch gelöscht und können daher nicht berücksichtigt werden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Direkt neben dem großen Platz ist ein Toilettenhäuschen vorhanden. Die Benutzung der Sanitäranlagen ist für die Besucher des großen und kleinen Platzes gestattet. Einen Schlüssel zu den Sanitäranlagen erhalten Sie im Rathaus.
Am kleinen und großen Grillplatz steht ein Stromverteiler mit folgenden Anschlussmöglichkeiten zur Verfügung:
- 1x CEE 16A/400V: Eine dreiphasige Steckdose (Starkstrom), geeignet für Geräte mit mittlerem Leistungsbedarf (z.B. kleinere Kochplatten, Elektrowerkzeuge).
- 1x CEE 32A/400V: Eine größere dreiphasige Steckdose (Starkstrom), geeignet für Geräte mit hohem Leistungsbedarf (z.B. größere Grills, Zeltheizungen, professionelle Küchengeräte).
- 2x Schuko 230V/16A: Zwei herkömmliche Haushaltssteckdosen, geeignet für Standardgeräte wie Beleuchtung, Musikanlagen oder Ladegeräte.
Die Gesamtanschlussleitung pro Stromeinheit beläuft sich auf 24 KW. Diese Leistung darf nicht überschritten werden.
Der gesamte Abfall (Restmüll, Grillkohle etc.) ist nach Beendigung der Grillfeier mit nach Hause zu nehmen. Ebenfalls müssen die Toiletten und der Platz sauber und ordentlich hinterlassen werden. Anderenfalls behalten wir die Kaution ein bzw. ist eine Reinigungsgebühr zu errichten, entsprechend dem tatsächlichen Aufwand.
Die Benutzung des Grillplatzes erfolgt immer ab 10:00 Uhr bis 10:00 Uhr zum Folgetag. Zum Beispiel: Der Grilltag ist am Freitag, den 02.06.2023. Der Platz steht Ihnen somit ab 10:00 Uhr bis Samstag, 03.06.2023 10:00 Uhr zur Verfügung.
Am Folgetag erfolgt um 10:00 Uhr die Abnahme. Hierzu kommt ein Mitarbeiter des Marktes Eckental vorbei, um den gereinigten Platz abzunehmen.
Ja, der große und der kleine Grillplatz bieten jeweils eine überdachte Schutzhütte mit Tischen und Bänken.
Eine Stornierung muss mindestens eine Woche vor dem Grilltag erfolgen. Anderenfalls müssen wir Ihnen leider die Benutzungsgebühr in Rechnung stellen.
Eine Kaution in Höhe von 50,00 Euro muss hinterlegt werden. Diese muss bei der Überweisung der Benutzungsgebühr mit bezahlt werden. Sobald bei der Abnahme des Grillplatzes keine Mängel oder Verunreinigungen festgestellt wurden, wird die Kaution vollständig zurückerstattet und überwiesen.
Ein paar Tage vor Ihrem Grilltag müssen Sie den Schlüssel bitte im Rathaus Zimmer UG 01.06 abholen. Bei Wochenendbuchungen allerdings spätestens immer freitags bis 11:30 Uhr/12:00 Uhr.