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Photovoltaikanlagen
Freiflächenanlagen
Bekanntmachungstext (Stand 26.05.2025)
Bekanntmachungstext (Stand 26.05.2025)
Standortkonzept für Photovoltaik-Freiflächenanlagen
Mit der Aufstellung eines Standortkonzepts für Photovoltaik-Freiflächenanlagen will der Markt Eckental einen wertvollen Beitrag zur Energiewende und zum Klimaschutz leisten, gleichzeitig aber auch eine transparente Informationsgrundlage für die Öffentlichkeit, Grundstückseigentümer, sonstige eingebundene Akteure sowie Antragsteller bzw. Betreiber von Photovoltaik-Freiflächenanlagen schaffen.
Das Standortkonzept enthält vom Markt Eckental festgelegte Kriterien, welche potentielle Gebiete für die Installation von PV-Freiflächenanlagen erfüllen müssen. Dadurch können – unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit – die Belange der sauberen Energiegewinnung und des Klimaschutzes nachvollziehbar mit den Belangen der Nahrungsmittelerzeugung, des Landschaftsbildes und des Naturschutzes zusammengeführt werden.
Für die Ausweisung der Flächen sollte bis zum 31.12.2025 ein Antrag beim Markt Eckental, unter der Vorlage der erforderlichen Unterlagen (vgl. Standortkonzept), gestellt werden. Anschließend wird die Fläche eingehend durch die Verwaltung auf ihre Geeignetheit geprüft.
Für die Errichtung einer PV-Freiflächenanlage ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Die Kosten hierfür und ggf. notwendige Gutachten (z.B. eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung) sind durch den Investor zu tragen. Dies wird mittels städtebaulichen Vertrag gesichert.
Die Erarbeitung des Standortkonzepts erfolgte durch ein zusammengestelltes Fachgremium aus Vertretern eines externen Fachbüros, Vertretern des Bauamtes des Marktes Eckental und des Bau- und Umweltausschusses. Das Standortkonzept wurde vom Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung vom 11.02.2025 in seiner endgültigen Form beschlossen.
Hinweise:
- Das Standortkonzept hat keine rechtsverbindliche Wirkung
- Das Standortkonzept dient als informelles Planungsinstrument um Potenzialflächen für die Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen im Gemeindegebiet zu ermitteln. Die gewählte Prüftiefe orientiert sich an diesem Ziel und ersetzt daher nicht die konkrete Prüfung des Bauvorhabens und der tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens oder eines Baugenehmigungsverfahrens.
- Der Bau- und Umweltausschuss des Marktes behält sich vor, das Standortkonzept anzupassen
- Als Obergrenze für Freiflächen-Photovoltaik werden ca. 3% der landwirtschaftlichen Flächen definiert (entspricht ca. 45 ha).
Für weitere Informationen wenden Sie sich gerne an Frau Stadler (E-Mail: sophia.stadler@eckental.de, Tel.: 09126 903-235)