Bauleitplanverfahren

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Bekanntmachung Bauleitplanverfahren

Folgende Bauleitplanverfahren des Marktes Eckental sind verfügbar:

 

Bekanntmachung

Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 11 Forth

BEKANNTMACHUNG

Billigungsbeschluss / Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Rat des Marktes Eckental hat in seiner Sitzung am 08.04.2025 den Entwurf des Bebauungs- (BBPs) und Grünordnungsplans (GOPs) „Nr. 11 Forth“ mit Begründung gebilligt und beschlossen die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt nach § 13a BauGB als sogenannter „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ und wird demzufolge im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Die Voraussetzungen hierfür liegen vor, da es sich um eine Nachverdichtungsmaßnahme handelt, eine Fläche von weniger als 20.000 m² versiegelt und keine Schutzgüter nach § 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB (= Natura 2000-Gebiete, FFH- und Vogelschutzgebiete) beeinträchtigt werden. Für die Bebauungsplanaufstellung ist im beschleunigten Verfahren im Sinne des § 13a Abs. 3 Satz 1 Ziff. 1 BauGB keine Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB (strategische Umweltprüfung) erforderlich.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Grundstücke mit den Flurnummern der Gemarkung: 116, 116/9, 116/11 – der Gemarkung Büg, weist eine Größe von ca. 0,25 ha auf und wird:

im Norden     durch das Grundstück mit der Fl.-Nr. 117 (Gmkg. Büg, Grünfläche),

im Süden      durch das Grundstück mit der Fl.-Nr. 116/6 (Gmkg. Büg, Wohnbaufläche),

im Westen     durch das Grundstück mit der Fl.-Nr. 116/5 (Gmkg. Büg, Wohnbaufläche) sowie

im Osten        durch das Grundstück mit der Fl.-Nr. 118 (Gmkg. Büg, Grünfläche) begrenzt.

Gotzmannstraße

Ziel und Zweck der Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes ist es Wohnbaufläche gemäß § 4 BauNVO zu schaffen, um den Bedarf nach Wohnraum Rechnung zu tragen.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen zum Entwurf (Planteil, textliche Festsetzungen, Begründung + Anhang) sind in der Zeit vom

14.04.2025 bis 30.05.2025

im Internet auf der Seite www.eckental.de unter dem Menüpunkt „Planen, Bauen & Wohnen“ – „Bauleitplanverfahren“ (https://eckental.de/bauleitplanverfahren/) veröffentlicht.

Zusätzlich liegen die Unterlagen im Rathaus des Marktes Eckental (Rathausplatz 1, 90542 Eckental, Bauamt, Zimmer UG1.09) während der  allgemein bekannten Dienstzeiten öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist können von jedem beim Markt Eckental Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben.

Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt (siehe gesonderte Mustervorlage).

Eckental, den 11.04.2025

Markt Eckental

gez.

Ilse Dölle

Erste Bürgermeisterin

01 BBP_Forth_11_ENTW

02 BBP_Forth_11_TextlFest_ENTW

03 BBP_Forth_11_Begr_ENTW

04 Anlage_Bodengutachten

05 Bekanntmachung_BPlan Nr. 11 Wohnbauentwicklung östl. der Gotzmannstr Anlage_Bodengutachten

05 Datenschutzrechtliche Hinweise

 

 

Bekanntmachung

  • des Aufstellungsbeschlusses und
  • der Veröffentlichung des Entwurfes im Internet nach § 3 Abs. 2 BauGB

 

zur 9. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan für zwei Teilbereiche bei Oberschöllenbach und Eckenhaid

 

Der Marktgemeinderat des Marktes Eckental hat in seiner Sitzung am 03.12.2024 die Aufstellung der 9. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan (FNP) für zwei Teilbereiche bei Oberschollenbach und Eckenhaid beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung besteht aus einem 1. Änderungsbereich im Nordwesten des Ortsteils Oberschöllenbach, westlich der Oberschöllenbacher Hauptstraße und nördlich der Moselstraße, und einem 2. Änderungsbereich nördlich des Ortsteils Eckenhaid, nördlich des Fasanenwegs.

Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus dem beigefügten Kartenausschnitt (Lageplan) in dem die beiden Änderungsbereiche gekennzeichnet sind. Die Kartenausschnitte sind als Anlage Teil dieser Bekanntmachung.

Der 1. Änderungsbereich umfasst, auf einer Fläche von ca. 3,57 ha, die Flurstücke Nrn. 27 (tlw.), 27/1, 27/2, 27/3, 28/1, 28/2, 28/3, 28/4, 29/2 (tlw.) in der Gemarkung Unterschöllenbach sowie die Flurstücke Nrn. 342, 342/3, 342/4, 342/5, 342/6, 342/7, 342/8, 342/10, 342/11, 342/12, 342/13, 342/14, 342/15, 342/16, 342/17, 342/18, 342/19, 342/20, 342/21, 342/22, 344, 344/1, 344/2, 344/3, 344/4, 344/5, 344/6, 344/7, 344/8, 344/9, 345, 345/4, 345/5, 345/6, 345/7, 345/8, 345/9, 346, 346/2, 346/3, 346/4, 346/5, 346/6, 346/7, 346/8, 347, 347/4, 347/5, 347/6, 347/7, 347/8, 347/9, 347/10, 347/11, 347/12, 347/13, 348/2, 348/9, 348/10, 348/11, 352/19 in der Gemarkung Oberschöllenbach, Markt Eckental.

Der 2. Änderungsbereich umfasst, auf einer Fläche von ca. 3,00 ha, die Flurstücke Nrn. 316 (tlw.), 317 (tlw.), 318 (tlw.), 319 (tlw.), 320 (tlw.), 321 (tlw.), 322, 323, 324, 325, 329 (tlw.), 330 (tlw.), 331 (tlw.), 331/5 (tlw.), 332 (tlw.), 333/2 (tlw.), 334/1 (tlw.), 335/1 (tlw.), 336 (tlw.), 337/1 (tlw.), 338/1 (tlw.), 339/1 (tlw.), 340/2 (tlw.), 341 (tlw.), 342 (tlw.), 344 (tlw.), 346 (tlw.), 347 (tlw.), 348 (tlw.) und 349/1 (tlw.) in der Gemarkung Eckenhaid.

Im 1. Änderungsbereich der 9. FNP-Änderung sind auf einer Fläche von ca. 3,3 ha die Dar­stellung von Wohnbauflächen und im Norden außerdem die einer ca. 0,3 ha großen Grün­fläche mit Zweckbestimmung „Versickerungseinrichtung“ vorgesehen. Die Darstellungen sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Westlich Oberschöllenbacher Hauptstraße“ schaffen.

Im 2. Änderungsbereich ist hingegen eine Rücknahme von Wohnbauflächen zugunsten einer Darstellung als Flächen für die Landwirtschaft vorgesehen. Damit wird den geänderten städtebaulichen Voraussetzungen Rechnung getragen und im FNP – entsprechend der beab­sichtigten städtebaulichen Entwicklung – nicht mehr erforderliche Bauflächenpotenziale ge­strichen.

Der Entwurf der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan mit Begründung und Umweltbericht wurde in der Sitzung des Marktgemeinderates des Marktes Eckental am 11.04.2025 gebilligt und die Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs 2 BauGB beschlossen.

Der Entwurf mit Planblatt, Begründung und Umweltbericht sowie den bereits vorliegenden, wesentlichen umweltbezogenen Informationen ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

vom

14.04.2025 bis einschließlich 30.05.2025

im Internet auf der Seite www.eckental.de unter dem Menüpunkt „Planen, Bauen & Wohnen“ – „Bauleitplanverfahren“ (https://eckental.de/bauleitplanverfahren/) veröffentlicht.

Zudem liegen die Planunterlagen während des Beteiligungszeitraums im Rathaus des Marktes Eckental, Rathausplatz 1, 90542 Eckental, Bauamt, Zimmer UG1.09, während der üblichen Öffnungszeiten (Montag bis Freitag von 08.00-12.00 Uhr und Dienstag von 14.00-18.00 Uhr) öffentlich aus und können eingesehen werden.

Während der Veröffentlichungsfrist können von allen Personen Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an info@eckental.de, aber auch z.B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Markt Eckental, Rathausplatz 1, 90542 Eckental, Tel.: 09126/903-254, Fax: 09126/5754 abgegeben werden.

Umweltbezogene Informationen liegen in Form des Umweltberichtes zur Planung (zu den Schutzgütern Fläche, Boden, Wasser, Klima und Luft, Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Mensch, Landschaft, Kultur- und Sachgüter, sowie deren Wechselwirkungen) vor. Ferner liegen folgende umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern zur Einsichtnahme vor:

Schutzgut

Art der vorhandenen Informationen

Fläche

·         Stellungnahme des Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Fürth-Uffenheim vom 29.11.2024 (Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen, Flächenverbrauch)

·         Stellungnahme der Regierung von Mittelfranken, Höhere Landesplanungsbehörde, vom 05.12.2024 (Innenentwicklungspotentiale)

Boden

·         Stellungnahme des BUND Naturschutz Kreisgruppe Erlangen – OG Eckental vom 05.12.2024 (Bodenschutz)

Wasser

·      Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamts Nürnberg vom 10.12.2024 (Entwässerung, Trinkwasserschutz)

·      Stellungnahme der Gemeinde Kleinsendelbach vom 04.12.2024 (Entwässerung, Abflusssituation Vorflut)

Pflanzen und Tiere

·      Stellungnahme des BUND Naturschutz Kreisgruppe Erlangen – OG Eckental vom 05.12.2024 (Artenschutz)

Mensch und Gesundheit

·         Stellungnahme des Landratsamts Erlangen-Höchstadt vom 11.12.2024 (Immissionsschutz, Radverkehr)

Land-schaftsbild

·         Stellungnahme des Landratsamts Erlangen-Höchstadt vom 11.12.2024 (Ortsrandeingrünung)

Kultur- und Sachgüter

·         Stellungnahme des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege vom 09.12.2024 (Bodendenkmäler im Umfeld)

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben können (§ 4a Abs. 5 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 Satz 4 Halbsatz 2 Nr. 3 BauGB), wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist.

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie eine Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Eckental, den 11.04.2025

Markt Eckental

gez.

Ilse Dölle

Erste Bürgermeisterin

Bekanntmachung_FNP 9. Änderung

9Aend_FNP_Bek_E

FNP_9Aend_Planblatt_E

FNP_9Aen_Begruendung_E

4 9Aend_FNP_VE_PB

FNP_umweltbez_Stell_VE_geschw

Datenschutzrechtliche Informationen_FNP_9Aend

 

Bekanntmachung

– Satzungsbeschluss –

Der Bau- und Umweltausschuss des Marktes Eckental hat in seiner Sitzung am 23.01.2024 den Bebauungs- (BBP) und Grünordnungsplan (GOP) mit der Bezeichnung

„Eschenau Nr. 32 „lm Zentrum ll, An der Eschenauer Hauptstraße“

in der Fassung vom 23.01.2024 als Satzung beschlossen.

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungs- und Grünordnungsplan „Eschenau Nr. 32 „lm Zentrum ll, An der Eschenauer Hauptstraße““ in Kraft. Jedermann kann diesen Bebauungs- und Grünordnungsplan mit der Begründung im Rathaus des Marktes Eckental (Rathausplatz 1, 90542 Eckental, Bauamt, Zimmer UG1.09) während der allgemeinen Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Der Geltungsbereich umfasst vollflächig die Grundstücke 878/2 und 877/2 der Gemarkung Eschenau.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach

1.    eine nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahren- und Formvorschriften,
2.    eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans,
3.    nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs und
4.    nach § 214 Abs. 2a BauGB im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

Eckental, 01.02.2024

Felix Zosel,  3. Bürgermeister

01 Bekanntmachung

2 BBP_Im Zentrum_Plan_SATZ

3 BBP_Im Zentrum_Begr_SATZ

4 Anlage _Schallschutzgutachten_20230511

 

Bekanntmachung

– Satzungsbeschluss – 

Der Bau- und Umweltausschuss des Marktes Eckental hat in seiner Sitzung am 23.01.2024 den Bebauungs- (BBP) und Grünordnungsplan (GOP) mit der Bezeichnung

„Eschenau Nr. 8/10a „Änderung der Wohnbauflächen im Bereich des Bebauungsplanes Hallerwiese III im Stich Kalchreuther Straße“

in der Fassung vom 23.01.2024 als Satzung beschlossen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst jeweils vollflächig die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 252/14, 257/8 – 257/12, 257/14 und 257/18 – 257/25 (alle Gmkg. Eschenau). Er befindet sich am süd-westlichen Ortsrand des Ortsteils Eschenau.

Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Jedermann kann den Bebauungsplan mit der Begründung im Rathaus des Marktes Eckental (Markt Eckental, Bauverwaltung, Rathausplatz 1, 90542 Eckental) während der Öffnungszeiten Mo. – Fr. 08:00 – 12:00 Uhr und Di. zusätzlich 14:00 – 18:00 Uhr oder nach Terminvereinbarung einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach
1.    eine nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2.    eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans,
3.    nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs und
4.    nach § 214 Abs. 2a im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

Ortsüblich bekanntgemacht durch das

Amtsblatt am 01.02.2024

Eckental, 01.02.2024

Felix Zosel,  3. Bürgermeister

1 Bekanntmachung

2 Eckental_Eschenau_BP_Endfassung

3 Begründung_Eckental_Eschenau_Endfassung

 

Bekanntmachung

 

  • des geänderten Aufstellungsbeschlusses und
  • der Veröffentlichung des Entwurfes im Internet nach § 3 Abs. 2 BauGB

 

zum Bebauungsplan Nr. 11 „Westlich Oberschöllenbacher Hauptstraße“

 

 

Der Marktgemeinderat des Marktes Eckental hat in seiner Sitzung am 22.11.2022 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 11 „Westlich Oberschöllenbacher Hauptstraße“ beschlossen.

 

Die Aufstellung sollte zunächst im Verfahren nach § 13b i.V.m. § 13a BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) durchgeführt werden. Da mit Urteil des BVerwG vom 18. Juli 2023 der § 13b BauGB nicht mehr anwendbar war und zwischenzeitlich auch aufgehoben wurde, scheidet das beschleunigte Verfahren aus. Der Bebauungsplan wird in das Regelverfahren mit Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB überführt. Die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt nun auch im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB. Die Änderung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 11 „Westlich Oberschöllenbacher Hauptstraße“ hinsichtlich der Verfahrensart wurde in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 11.03.2025 beschlossen und wird hiermit bekannt gegeben.

Das Plangebiet befindet sich am nordwestlichen Rand des Ortsteils Oberschöllenbach im Westen des Marktes Eckental. Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus dem beigefügten Kartenausschnitt (Lageplan) in dem der Planbereich gekennzeichnet ist. Der Kartenausschnitt ist als Anlage Teil dieser Bekanntmachung.

Das Plangebiet ist ca. 32.600 m² (3,3 ha) groß und umfasst folgende Flurstücke:

Gemarkung Oberschöllenbach:  
Flst. Nr. 342, 342/11, 342/12, 342/13, 342/14, 342/15, 342/16, 342/17, 342/18, 342/19, 342/20, 342/21, 342/22, 344, 344/1, 344/2, 344/3, 344/4, 344/5, 344/6, 344/7, 344/8, 344/9, 345, 345/4, 345/5, 345/6, 345/7, 345/8, 345/9, 346, 346/2, 346/3, 346/4, 346/5, 346/6, 346/7, 346/8, 347, 347/4, 347/5, 347/6, 347/7, 347/8, 347/9, 347/10, 347/11, 347/12, 347/13, 348/2, 348/9, 348/10, 348/11, 352/19,

Gemarkung Unterschöllenbach:
Flst. Nr. 27 (tlw.), 27/2, 27/3, 28/1, 28/2, 28/3, 28/4, 29/2 (tlw.)

 

Im Ortsteil Oberschöllenbach des Marktes Eckental soll Wohnraum im Anschluss an den bestehenden Siedlungszusammenhang in Form einer Ortsabrundung geschaffen werden. Hierzu soll die Fläche nordwestlich des bestehenden Ortsteils entwickelt werden. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans wird als Hauptplanungsziel die Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebiets nach § 4 BauNVO verfolgt.

Der Ausgleich für die durch den Bebauungsplan vorbereiteten Eingriffe wird durch drei externe Ausgleichs-/Ersatzflächen gedeckt. Da diese Flächen außerhalb des Marktgemeindegebietes liegen, ist eine Festsetzung im Bebauungsplan nicht möglich. Die Flächen befinden sich jedoch im Eigentum des Marktes Eckental, somit ist die Umsetzung der Maßnahmen hinreichend gesichert. Es handelt sich um eine Teilfläche des Flurstücks Nr. 280/3 (Ausgleichsfläche 1), um eine Teilfläche des Flurstücks Nr. 551/7 (Ausgleichsfläche 2) und das Flurstück Nr. 508 (Ausgleichfläche 3) jeweils in der Gemarkung Neunhof, Stadt Lauf a.d. Pegnitz.

Weiterhin dient eine Fläche nördlich des Plangebietes auf dem Flurstück Nr. 45 in der Gemarkung Unterschöllenbach, Markt Eckental, für die Umsetzung von vorlaufenden artenschutzrechtlichen Ersatzmaßnahmen (sog. CEF-Maßnahmen).

Der Entwurf des Bebauungsplans wurde durch den Bau- und Umweltausschuss in der Sitzung am 11.03.2025 gebilligt und die Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Planblatt, Begründung und Umweltbericht sowie den bereits vorliegenden, wesentlichen umweltbezogenen Informationen ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

 

14.04.2025 bis einschließlich 30.05.2025

 

im Internet auf der Seite www.eckental.de unter dem Menüpunkt „Planen, Bauen & Wohnen“ – „Bauleitplanverfahren“ (https://eckental.de/bauleitplanverfahren/) veröffentlicht.

 

Zudem liegen die Planunterlagen während des Beteiligungszeitraums im Rathaus des Marktes Eckental, Rathausplatz 1, 90542 Eckental, Bauamt, Zimmer UG1.09, während der üblichen Öffnungszeiten (Montag bis Freitag von 08.00-12.00 Uhr und Dienstag von 14.00-18.00 Uhr) öffentlich aus und können eingesehen werden.

 

Während der Veröffentlichungsfrist können von allen Personen Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an info@eckental.de, aber auch z.B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Markt Eckental, Rathausplatz 1, 90542 Eckental, Tel.: 09126/903-254, Fax: 09126/5754 abgegeben werden.

 

Umweltbezogene Informationen liegen in Form des Umweltberichtes zur Planung (zu den Schutzgütern Fläche, Boden, Wasser, Klima und Luft, Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Mensch, Landschaft, Kultur- und Sachgüter, sowie deren Wechselwirkungen) vor. Ferner liegen folgende umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern zur Einsichtnahme vor:

 

Schutzgut

Art der vorhandenen Informationen

Fläche

·      Stellungnahme des Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Fürth-Uffenheim vom 22.12.2022 (Inanspruchnahme und Funktionserhalt landwirtschaftlicher Flächen)

·      Stellungnahme des BUND Naturschutz Eckental vom 13.01.2023 (Flächeninanspruchnahme)

·      Stellungnahme des Planungsverbands Region Nürnberg vom 12.01.2023 (Flächeninanspruchnahme, Vorrang der Innenentwicklung)

·      Stellungnahme der Regierung von Mittelfranken vom 12.01.2023 (Flächeninanspruchnahme, Vorrang der Innenentwicklung)

Boden

·      Baugrundgutachten, Geotechnik Platzer Ingenieurbüro vom 14.03.2023 (Bodenbeschaffenheit)

·      Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamts Nürnberg vom 04.01.2023 (Bodenschutz)

Wasser

·      Baugrundgutachten, Geotechnik Platzer Ingenieurbüro vom 14.03.2023 (Grundwasser, Versickerungsfähigkeit)

·      Stellungnahme des Abwasserverbands Schwabachtal vom 09.01.2023 (Entwässerung)

·      Stellungnahme des Landratsamts Erlangen-Höchstadt vom 26.01.2023 (Wasserschutzgebiet, Entwässerung, Abflusssituation Vorflut)

·      Stellungnahme der Gemeinde Kleinsendelbach vom 12.01.2023 (Entwässerung, Abflusssituation Vorflut)

·      Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamts Nürnberg vom 04.01.2023 (Wasserschutzgebiet, Entwässerung)

Klima und Luft

·      Stellungnahme des Landratsamts Erlangen-Höchstadt vom 26.01 2023 (Errichtung Photovoltaik)

Pflanzen und Tiere

·      FFH-Verträglichkeitsabschätzung, Grosser-Seeger & Partner vom 07.11.2022

·      Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) von Grosser-Seeger & Partner vom 25.11.2022

·      Stellungnahme des BUND Naturschutz Eckental vom 13.01.2023 (Artenschutz, Ausgleichsmaßnahmen, Eingriffsregelung)

·      Stellungnahme des Landratsamts Erlangen-Höchstadt vom 26.01.2023 (Artenschutz, Biotopschutz)

Mensch und Gesundheit

·      Schallschutzgutachten, Wolfgang Sorge Ingenieurbüro für Bauphysik GmbH & Co. KG vom 30.11.2022 (Verkehrslärm)

·      Stellungnahme des Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Fürth-Uffenheim vom 22.12.2022 (Immissionsschutz Landwirtschaft, Unterschreitung Waldabstand)

·      Stellungnahme des Landratsamts Erlangen-Höchstadt vom 26.01.2023 (Immissionsschutz, Radverkehr)

Landschaftsbild

·      Stellungnahme des Landratsamts Erlangen-Höchstadt vom 26.01.2023 (Beeinträchtigung Landschaftsbild)

Kultur- und Sachgüter

·      Stellungnahme des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege vom 11.01.2023 (Bodendenkmäler im Umfeld)

 

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 4a Abs. 5 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 Satz 4 Halbsatz 2 Nr. 3 BauGB), wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie eine Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

Eckental, den 11.04.2025

 

Markt Eckental

Ilse Dölle

Erste Bürgermeisterin

 

01 Bekanntmachung

02 Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren

03 Bekanntmachung Lageplan

04 BP11_WestlOberschöllenbacherHauptstr_E_Begründung

05 BP11_WestlOberschöllenbacherHauptstr_E_Planblatt

06 BP_Umweltbesch_Stell_VE_geschw

07 Bericht BG_Oberschöllenbacher Hauptstraße

08 FFH_VA_Oberschöllenbacher Hauptstraße

09 Gutachten 15961

10 Gutachten saP BP11 Oberschöllenbach

11 A_MaMo_Eckental_Verkehrszahlen_Oberschöllenbach

Bekanntmachung

– Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 BauGB –

Bebauungs- und Grünordnungsplan (BBP/GOP) Forth Nr. 9 a
„Erweiterung Wohnbaufläche nördlich der Dr. – Rolf – Filler – Straße und
westlich der Kr ERH 9″
 

Der Bau- und Umweltausschuss des Marktes Eckental hat in seiner Sitzung am 16.07.2024 den BBP/GOP Forth Nr. 9 a mit der Bezeichnung „Erweiterung Wohnbaufläche nördlich der Dr. – Rolf – Filler – Straße und westlich der Kr ERH 9“ in der Fassung vom 16.07.2024 gemäß (gem.) § 10 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gem. § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der BBP/GOP für das Gebiet im Südosten von Forth, direkt westlich an der Kreisstraße Kr ERH 9 (Kurt – Schumacher – Straße), direkt nördlich an der Dr. – Rolf – Filler – Straße und östlich der Bismarckstraße in Kraft. Der Geltungsbereich liegt in der Gemarkung Forth und beinhaltet folgende Grundstücke voll- oder teilflächig (TF): Fl.-Nr. 250/1 (TF), 251 (TF), 251/1, 251/2 (TF), 254, 255, 255/1 und 256.

Der BBP/GOP, bestehend aus der Planurkunde, der Planbegründung, der schalltechnischen Untersuchung sowie der artenschutzrechtlichen Relevanzabschätzung kann im Rathaus des Marktes Eckental (Rathausplatz 1, 90542 Eckental) während der allgemein bekannten Dienst-/ Öffnungszeiten eingesehen und über dessen Inhalt Auskunft verlangt werden. Die Planunterlagen stehen auch online/digital auf der Homepage des Marktes Eckental zur Einsichtnahme zur Verfügung.

Zusätzlich sind die vorgenannten Unterlagen auch im Geoportal Bayern unter folgendem Link online/digital einsehbar/zugänglich:

 


Auf die Voraussetzung für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie auf die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach

1)    eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

2)    eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans,

3)    nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs und

4)    nach § 214 Abs. 2 a BauGB im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des BBP/GOP schriftlich gegenüber dem Markt Eckental geltend gemacht worden sind. Der begründete Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB sowie des § 44 Abs. 4 BauGB wird hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

(Siegel)

   

Ilse Dölle 

1. Bürgermeisterin

00_Bekanntmachung

01_Planurkunde_SB

02_Planbegründung_SB

03_Schalltechnische Untersuchung_SB

04_Artenschutzrechtliche Relevanzabschätzung_SB

05_Datenschutzrechtliche Informationspflicht im Bauleitverfahren

Bekanntmachung

– Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB –


 

Der Marktgemeinderat Eckental hat am 29.03.2022 gemäß (gem.) § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) die Neuaufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes (BBP/GOP) Eschenau Nr. 8/10 a mit der Bezeichnung

„Änderung der Wohnbauflächen im Bereich des Bebauungsplanes Hallerwiese III im Stich Kalchreuther Straße“

beschlossen.Das Plangebiet liegt im Süden von Eschenau in der Gemarkung Eschenau. Der räumliche Geltungsbereich des BBP/GOP wird

im Norden    durch das Grundstück mit der Flur – Nummer (Fl.-Nr.) 252/7 (Kalchreuther Straße, Fahrbahn, mit Gehwegen),

im Osten   durch die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 252/15 (Grünfläche mit Bewuchs und Grundstückszufahrt), 257/6, 263/15, 263/17 bis 263/19 (alles Privatgrundstücke mit Wohnhaus, Garagen, Stellplätzen, privaten Gartenflächen),

im Süden    durch die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 263/48 und 257 (beides landwirtschaftliche Nutzfläche) sowie

im Westen    durch die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 257/2 bis 257/5 und 257/7 (alles Privatgrundstück mit Wohnhäusern, Garagen, Stellplätzen, privaten Gartenflächen),

begrenzt und umfasst jeweils vollflächig die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 252/14, 257/8 – 257/12, 257/14 und 257/18 – 257/21 (alle Gmkg. Eschenau).

Innerhalb des Geltungsbereiches wird ein „Allgemeines Wohngebiet“ gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauNVO sowie eine öffentliche Verkehrsfläche gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB festgesetzt.

Die Öffentlichkeit wird gemäß den gesetzlichen Bestimmungen über den weiteren Verlauf des Bauleitplanverfahrens und über die genauen Details informiert, sobald die Planung in dem dafür notwendigen Umfang erarbeitet und konkretisiert ist.

Beabsichtigt ist die Durchführung des Bauleitverfahrens gemäß § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren. Auch hierzu wird die Öffentlichkeit im weiteren Planungsverlauf detailliert informiert.

Eckental, 30.03.2022   

Ilse Dölle, 

1. Bürgermeisterin

1. Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss

2. Bekanntmachung Veränderungssperre

3. Veränderungssperre Planblatt

4. Begründung zur Veränderungssperre

Bekanntmachung

– Satzungsbeschluss –

 

Der Bau- und Umweltausschuss des Marktes Eckental hat in seiner Sitzung am 03.12.2019 den Bebauungs (BBP) und Grünordnungsplan (GOP) Nr. 21d mit der Bezeichnung

„Eschenau – An der Dr.-Otto-Leich-Straße II“

in der Fassung vom 03.12.2019 als Satzung beschlossen.

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungs- und Grünordnungsplan „Eschenau – An der Dr.-Otto-Leich-Straße II“ in Kraft. Jedermann kann den Bebauungs- und Grünordnungsplan „Eschenau – An der Dr.-Otto-Leich-Straße II“ mit der Begründung im Rathaus des Marktes Eckental (Rathausplatz 1, 90542 Eckental, Bauamt, Zimmer UG1.09) während der allgemeinen Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Der Geltungsgebereich des BBPs/GOPs umfasst vollflächig oder teilflächig (TF) folgende Grundstücke der Gemarkung (Gmkg.) Eschenau: Fl.-Nrn. 887 (TF), 887/1, 887/2, 887/3 (TF), 888 (TF), 888/1 (TF), 897 und 897/14.



Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach

1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans,

3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs und

4. nach § 214 Abs. 2a im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.


Ortsüblich bekanntgemacht durch das

Amtsblatt am 09.12.2019

Markt Eckental, den 09.12.2019
   

Ilse Dölle, 

1. Bürgermeisterin

Bekanntmachung

BBP GOP 21d_PLan_SATZ_191203_Ausf

BBP GOP_21d_Eckental_Begründung_SATZUNG

2018-12-06_Sorge, Schallimmissionsschutztechnische Untersuchung (geschwärzt)

2019-04-16 Sorge_13322_004_im_BPlan (geschwärzt)

Bodengutachten mit Anlagen

Artenschutzrechtliche Stellungnahme

Bekanntmachung

– Genehmigung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB –

Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan (BBP/GOP) Eckenhaid Nr. 17

„Südlich der Flurstraße“
Markt Eckental


Der Marktgemeinderat von Eckental hat mit Beschluss vom 23.01.2018 den BBP/GOP Eckenhaid Nr. 17 mit der Bezeichnung „Südlich der Flurstraße“ als Satzung beschlossen.

Mit Bescheid vom 02.08.2018 (Az 62.1 6102/121/8/16) hat das Landratsamt Erlangen-Höchstadt den BBP/GOP Eckenhaid Nr. 17 „Südlich der Flurstraße“ genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird der BBP/GOP Eckenhaid Nr. 17 „Südlich der Flurstraße“ wirksam.

Jedermann kann den BBP/GOP (Planzeichnung mit zeichnerischen/textlichen Festsetzungen), die Begründung, den Umweltbericht sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, im Rathaus der Marktgemeinde Eckental (Bauamt, Zimmer U.01, Rathausplatz 1, 90542 Markt Eckental) während der allgemein bekannten Dienstzeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Auf die Voraussetzung für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie auf die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach

 
1)         eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2)         eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans,

3)         nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

4)         nach § 214 Abs. 2a BauGB im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des BBPs/GOPs schriftlich gegenüber dem Markt Eckental geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

Eckental, den 03.12.2018

Ilse Dölle,
1. Bürgermeisterin
 

Bekanntmachung

der

Genehmigung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB

für den

Bebauungs- und Grünordnungsplan Forth-Süd Nr. 10
„Sondergebiet großflächiger Einzelhandel südwestlich der Ohmstraße“

Der Bau- und Umweltausschuss des Marktes Eckental hat in seiner Sitzung am 23.07.2019 und am 08.10.2019 den Bebauungs- und Grünordnungsplan (BBP/GOP) Forth-Süd Nr. 10 „Sondergebiet großflächiger Einzelhandel südwestlich der Ohmstraße“ in der Fassung vom 23.07.2019 bzw. in der redaktionell ergänzten Fassung vom 08.10.2019 gemäß (gem.) § 10 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) als Satzung beschlossen.

Mit Bescheid vom 18.10.2019 (Az. 62.1 6102/121/1/18) hat das Landratsamt Erlangen-Höchstadt den BBP/GOP genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gem. § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der BBP/GOP für das Gebiet am südlichen Ortsrand von Forth, direkt südöstlich der B 2 im Übergang zur freien Landschaft in Kraft. Der Geltungsbereich beinhaltet folgende Grundstücke der Gemarkung Büg voll- oder teilflächig (TF): 163/10 (TF), 164/2 (TF), 164/5, 166/2, 166/3 (TF), 167, 167/2 (TF), 167/3 und 171/2 (TF).

Jedermann kann den BBP/GOP bestehend aus der Planurkunde, der Planbegründung mit separatem Umweltbericht (mit Anlage 1: Bestandsplan; Anlage 2: Bewertungsplan; Anlage 3: Eingriffsplan; Anlage 4: Übersichtstabelle Monitoring; Anlage 5: Maßnahmenbeschreibung externe Ausgleichsfläche), mit der zusammenfassenden Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden, anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, mit der schalltechnischen Untersuchung, mit der speziellen artenschutzrechtliche Prüfung (saP), mit der Bau-grunduntersuchung, mit der Kampfmittelvorerkundung im Rathaus des Marktes Eckental (Rathausplatz 1, 90542 Eckental, Bauamt, Zimmer UG1.09) während der allgemein bekannten Dienst-/ Öffnungszeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. Ergänzend stehen die Planunterlagen auch online/digital auf der Homepage des Marktes Eckental für jedermann zur Einsichtnahme zur Verfügung.

Auf die Voraussetzung für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie auf die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach
1)    eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2)    eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans,
3)    nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
4)    nach § 214 Abs. 2a BauGB im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des BBPs/GOPs schriftlich gegenüber dem Markt Eckental geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB sowie des § 44 Abs. 4 BauGB wird hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.



Markt Eckental, den 28.10.2019
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Ort, Tag



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gez.

Dölle, 1. Bürgermeisterin

Bekanntmachung Genehmigung – Kopie

1. Bebauungs- und Grünordnungsplan

2. Planbegründung

3. Anlage 1_Bestandsplan

4. Anlage 2_Bewertungsplan

5. Anlage 3_Eingriffsplan

6. Anlage 4_Übersichtstabelle Monitoring

7. Anlage 5_Maßnahmenbeschreibung externe Ausgleichsfläche

8. Schalltechnische Untersuchung

9. Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung

10. Anlage 1 zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung

11. Baugrunduntersuchung

12. Ergebnisbericht Kampfmittelvorerkundung

13. Zusammenfassende Erklärung

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