Bodenrichtwerte

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Bodenrichtwerte

Für den Landkreis Erlangen-Höchstadt ist ein Gutachterausschuss bestellt, der Bodenrichtwerte als durchschnittliche Lagewerte für Wohnbau- und Gewerbeflächen ermittelt. Die Ermittlung der Bodenrichtwerte erfolgt auf Basis einer Kaufpreissammlung unter Berücksichtigung preisbestimmter Merkmale. Näheres ist in den §§ 192 ff. des Baugesetzbuchs (BauGB) geregelt.

Ansprechpartner

Vorsitzender des Gutachterausschusses

Geschäftsstelle

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