Eheschließung; Anmeldung
Die Eheschließenden müssen die Eheschließung beim Standesamt anmelden, damit dieses überprüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Eheschließung vorliegen.
- Adressenänderung
- Anmeldung der Eheschließung
- Aufgebot
- Bund der Ehe eingehen
- Bund fürs Leben schließen
- die Hand fürs Leben reichen
- Ehe anmelden
- ehefähig
- Ehefähigkeit
- Ehefähigkeitszeugnis
- ehelichen
- Ehe mit jemandem eingehen
- Ehename
- Eheschließung
- Eheschließung anmelden
- Familie gründen
- Heirat
- heirate
- heiraten
- heiraten wollen
- Hochzeit
- Hochzeit feiern
- Hochzeit machen
- in den Ehestand treten
- in den Hafen der Ehe einlaufen
- Jawort geben
- Ja-Wort geben
- Namensänderung
- Stand der Ehe eintreten
- standesamtlich heiraten
- trauen lassen
- Trauung
- Trauung vor dem Standesamt
- unter die Haube bringen
- vermählen
- Vermählung
- Voraussetzung für die Eheschließung
- zum Altar führen
- zum Ehepartner nehmen
Stand: 08. Juli 2025