Gaststättenrechtliche Gestattung für vorübergehenden Alkoholausschank aus besonderem Anlass; Beantragung
Wenn Sie aus besonderem Anlass nur vorübergehend ein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe (Alkoholausschank) betreiben wollen, benötigen Sie eine gaststättenrechtliche Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz (GastG).
- Anlassgastronomie
- Ausschankgenehmigung
- Dorffest oder Sportveranstaltung
- Führungszeugnis
- Gaststättenrechtliche Gestattung
- Gestattung
- Glühweinausschank
- Schankerlaubnis
- Schankgenehmigung
- Schanklizenz
- Schausteller, Wirte und Vereine
- Vorübergehende Gaststättenerlaubnis
- Weihnachtsmarkt
Stand: 18. August 2025