Staatsangehörigkeit; Prüfung des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit mit Geburt in Deutschland
Das Standesamt prüft, ob ein Kind ausländischer Eltern durch die Geburt im Inland die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Abs. 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes erworben hat.
- Geburtsortsprinzip
- ius-soli, ius soli
- ius-soli-Erwerb
- Territorialprinzip
Stand: 15. November 2024