Gewässer dritter Ordnung; Informationen zur Gewässerunterhaltung

Die Unterhaltung Gewässer dritter Ordnung ist in Bayern eine Aufgabe der Kommunen bzw. Wasser- und Bodenverbände.
Stand: 08. April 2024
Beschreibung
In Bayern gibt es etwa 90.000 km kleinere Gewässer. Die Kommunen bzw. Wasser- und Bodenverbände sind zur Unterhaltung dieser Gewässer verpflichtet. Teilweise ist diese Unterhaltungspflicht auch auf Nutzer (z. B. Wasserkraftanlagenbetreiber) übertragen.

Haben Sie Fragen zum Unterhalt und zum baulichen Zustand von kleineren Gewässern und ihren Ufern, so wenden Sie sich bitte zunächst an Ihre Gemeinde.

Ansprechpartner

Herr Thomas Pickelmann

Funktion: Sachbearbeiter

thomas.pickelmann@eckental.de

+49 9126 903 260

Öffnungszeiten: N/A

Bauamt

Funktion: - Keine Angabe -

bauamt@eckental.de

+49 9126 903 0

Öffnungszeiten: N/A

Herr Sven Friebe

Funktion: Sachbearbeiter

sven.friebe@eckental.de

+49 9126 903 251

Öffnungszeiten: N/A

Herr Thomas Heinrich

Funktion: Sachbearbeiter

thomas.heinrich@eckental.de

+49 9126 903 203

Öffnungszeiten: N/A

Herr Manuel Kappauf

Funktion: Sachbearbeiter

manuel.kappauf@eckental.de

+49 9126 903 261

Öffnungszeiten: N/A

Herr Matthias Küpfer

Funktion: Amtsleiter

matthias.kuepfer@eckental.de

+49 9126 903 253

Öffnungszeiten: N/A

Herr Stefan Prieß

Funktion: Sachbearbeiter

stefan.priess@eckental.de

+49 9126 903 255

Öffnungszeiten: N/A

Frau Sylvia Robertson-Mayer

Funktion: Sachgebietsleiterin

sylvia.robertson-mayer@eckental.de

+49 9126 903 261

Öffnungszeiten: N/A

Frau Gerlinde Sauer

Funktion: Sachbearbeiterin

gerlinde.sauer@eckental.de

+49 9126 903 263

Öffnungszeiten: N/A

Frau Sophia Stadler

Funktion: Sachbearbeiterin

sophia.stadler@eckental.de

+49 9126 903 235

Öffnungszeiten: N/A

Herr Daniel Stretz

Funktion: Sachbearbeiter

daniel.stretz@eckental.de

+49 9126 903 230

Öffnungszeiten: N/A

Frau Corinna Tröger

Funktion: Sachbearbeiterin

corinna.troeger@eckental.de

+49 9126 903 264

Öffnungszeiten: N/A

Hinweise
Bei Fragen rechtlicher Art kann Ihnen die örtlich zuständige Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt oder kreisfreie Stadt) weiterhelfen.

Anregungen und Antworten fachlicher Art erhalten Sie vom örtlich zuständigen Wasserwirtschaftsamt.
Rechtsgrundlagen
Redaktionell verantwortlich:
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Verwandte Themen

Haben Sie gefunden, wonach Sie gesucht haben?

Generic selectors
Exact matches only
Search in title
Search in content
Post Type Selectors
Generic selectors
Exact matches only
Search in title
Search in content
Post Type Selectors

Ostermarkt am Rathausplatz

Mehr erfahren
Skip to content