Kommunale Stromversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren

Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

Stand: 15. November 2024
Beschreibung

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

Ansprechpartner

Frau Ilse Dölle

Funktion: Erste Bürgermeisterin

+49 9126 903 221

Öffnungszeiten: N/A

Herr Dominik Uri

Funktion: Datenschutzbeauftragter

dominik.uri@eckental.de

+49 9126 903 243

Öffnungszeiten: N/A

Frau Esther Bock

Funktion: Sachbearbeiterin

esther.bock@eckental.de

+49 9126 903 273

Öffnungszeiten: N/A

Redaktionell verantwortlich:
Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)

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