Konzessionsabgabe; Zahlung

Die Konzessionsabgabe wird von Gemeinden oder Zweckverbänden dafür erhoben, dass Energie- und Wasserversorgungsunternehmen die im Verkehrsraum der jeweiligen Gemeinde oder Zweckverbands verlegten Leitungen nutzen dürfen.
Stand: 15. Mai 2024
Beschreibung

Konzessionsabgaben sind Entgelte, die Energie- und Wasserversorgungsunternehmen für die Einräumung des Rechts zur Benutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die der unmittelbaren Versorgung von Letztverbrauchern im Gemeindegebiet mit Strom, Gas und Wasser dienen, entrichten. Eine Versorgung von Letztverbrauchern im Sinne dieser Vorschrift liegt auch vor, wenn ein Weiterverteiler über öffentliche Verkehrswege mit Elektrizität, Gas oder Wasser beliefert wird, der diese Energien und Wasser ohne Benutzung solcher Verkehrswege an Letztverbraucher weiterleitet.

Die Höhe der jeweiligen Konzessionsabgabe richtet sich nach dem Konzessionsvertrag, den das Energie- oder Wasserversorgungsunternehmen mit der Gemeinde oder dem Zweckverband abschließt. Dieser wiederum ist an gesetzliche Vorgaben gebunden.

Die Konzessionsabgaben für Strom und Gas werden in Cent-Beträgen je gelieferte Kilowattstunde vereinbart. Sie sind Bestandteil des vom Energieversorger mit dem Endkunden abgerechneten Energiepreises. Die zulässigen Höchstbeträge sind in der „Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas" geregelt. Sie hängen im Wesentlichen von der Größe der Gemeinde (Einwohnerzahl), von der Spannungsebene des Netzanschlusses (Niederspannung oder Mittelspannung) und von der Verbrauchsstruktur (Leistung und Jahresverbrauch) ab. Die Konzessionsabgabe für Wasser wird nach der "Anordnung über die Zulässigkeit von Konzessionsabgaben der Unternehmen und Betriebe zur Versorgung mit Elektrizität, Gas und Wasser an Gemeinden und Gemeindeverbände" bemessen. Die Höhe der Abgabe für die Nutzung des Wasserleitungsnetzes beläuft sich auf einen prozentualen Anteil der Versorgungsleistungen an alle Verbraucher im Gemeindegebiet.

Ansprechpartner

Frau Esther Bock

Funktion: Sachbearbeiterin

esther.bock@eckental.de

+49 9126 903 273

Öffnungszeiten: N/A

Frau Ute Knab

Funktion: Sachbearbeiterin

ute.knab@eckental.de

+49 9126 903 237

Öffnungszeiten: N/A

Herr Bruno Maier

Funktion: Kämmerer

bruno.maier@eckental.de

+49 9126 903 238

Öffnungszeiten: N/A

Frau Claudia Roth

Funktion: Sachbearbeiterin

claudia.roth@eckental.de

+49 9126 903 236

Öffnungszeiten: N/A

Frau Susanne Barth

Funktion: Sachbearbeiterin

susanne.barth@eckental.de

+49 9126 903 272

Öffnungszeiten: N/A

Frau Verena Goller

Funktion: Sachbearbeiterin

verena.goller@eckental.de

+49 9126 903 276

Öffnungszeiten: N/A

Frau Daniela Grünthaler

Funktion: Sachbearbeiterin

Daniela.Gruenthaler@eckental.de

+49 9126 903 276

Öffnungszeiten: N/A

Herr Christoph Pirner

Funktion: Sachbearbeiter

christoph.pirner@eckental.de

+49 9126 903 274

Öffnungszeiten: N/A

Rechtsgrundlagen
Redaktionell verantwortlich:
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)

Haben Sie gefunden, wonach Sie gesucht haben?

Generic selectors
Exact matches only
Search in title
Search in content
Post Type Selectors
Generic selectors
Exact matches only
Search in title
Search in content
Post Type Selectors
Hallo, ich bin eine KI und Deine Daten sind bei mir sicher und werden nicht gespeichert. Natürlich bin auch ich nicht perfekt, und kann Fehler machen.

EckKI

Ich bin eine KI und antworte daher sofort und zuverlässig!

close dialog
clear history

EckKI

Wie kann ich Ihnen helfen?

Hallo, ich bin EckKI! Ich bin eine KI und antworte daher sofort und zuverlässig!
Skip to content