Lebensbescheinigung zur Vorlage im Ausland; Beantragung einer Bestätigung

Ein ausländischer Renten- oder Unfallversicherungsträger oder eine ausländische Betriebsrentenkasse kann von Ihnen eine Lebensbescheinigung verlangen. Das Ihnen von diesen Stellen übersandte Formular können Sie bei der Gemeinde bestätigen lassen.
Stand: 10. Januar 2025
Beschreibung

Eine Lebensbescheinigung bestätigt, dass der Rentenempfänger in Bayern gemeldet und noch am Leben ist. Sie wird häufig für Renten- oder Betriebsrentenansprüche aus dem Ausland benötigt.

Personen, die von einem ausländischen Renten- oder Unfallversicherungsträger oder einer ausländischen Betriebsrentenkasse eine Rente beziehen, werden von diesen aufgefordert, eine Lebensbescheinigung einzureichen.

Die betroffenen Rentenempfänger erhalten zu diesem Zweck ein Formular übersandt, das ausgefüllt, eigenhändig unterschrieben und mit der amtlichen Bestätigung an den ausländischen Renten- oder Unfallversicherungsträger oder die ausländische Betriebsrentenkasse zurückgesandt werden muss. Diese amtliche Bestätigung nehmen die Gemeinden vor.

Ansprechpartner

Frau Martina Krug

Funktion: Sachbearbeiterin

martina.krug@eckental.de

+49 9126 903 245

Öffnungszeiten: N/A

Herr Markus Morawietz

Funktion: Sachbearbeiter

markus.morawietz@eckental.de

+49 9126 903 256

Öffnungszeiten: N/A

Frau Doris Wemken

Funktion: Sachbearbeiterin

doris.wemken@eckental.de

+49 9126 903 296

Öffnungszeiten: N/A

Herr Dominik Uri

Funktion: Datenschutzbeauftragter

dominik.uri@eckental.de

+49 9126 903 243

Öffnungszeiten: N/A

Frau Lydia Emrich

Funktion: Sachbearbeiterin

lydia.emrich@eckental.de

+49 9126 903 278

Öffnungszeiten: N/A

Frau Tanja Haller

Funktion: Sachbearbeiterin

tanja.haller@eckental.de

+49 9126 903 246

Öffnungszeiten: N/A

Frau Sandra Lohbeck

Funktion: Sachbearbeiterin

sandra.lohbeck@eckental.de

+49 9126 903 247

Öffnungszeiten: N/A

Frau Katja Maurier-Brenner

Funktion: Sachbearbeiterin

katja.maurier-brenner@eckental.de

+49 9126 903 250

Öffnungszeiten: N/A

Ordnungsamt

Funktion: - Keine Angabe -

ordnungsamt@eckental.de

+49 9126 903 0

Öffnungszeiten: N/A

Herr Alexander Schmidt

Funktion: stellvertretender Sachgebietsleiter

alexander.schmidt@eckental.de

+49 9126 903 277

Öffnungszeiten: N/A

Herr Mario Wurzberger

Funktion: Sachbearbeiter

mario.wurzberger@eckental.de

+49 9126 903 223

Öffnungszeiten: N/A

Frau Maijlinda Zena

Funktion: Sachbearbeiterin

maijlinda.zena@eckental.de

+49 9126 903 215

Öffnungszeiten: N/A

Hinweise

Wenn Sie in einem Land leben, mit dem ein elektronischer Datenabgleich durchgeführt wird, erhalten Sie regelmäßig keine Aufforderung zur Vorlage einer Lebensbescheinigung.

Hierbei handelt es sich um folgende Länder: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Israel, Italien, Kroatien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen, Schweden, Schweiz, Spanien, Ungarn und das Vereinigte Königreich.

Fristen
Die Fristen der anfordernden Stelle sind zu beachten.
Verfahrensablauf

Rentenempfänger müssen die Lebensbescheinigung persönlich bei der Gemeinde bestätigen lassen. Lebensbescheinigungen können nicht per Post übersandt werden. Sie können aber eine bevollmächtigte Person beauftragen.

Sind Sie z. B. aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage, die zuständige Stelle aufzusuchen, senden Sie einen formlosen Antrag und legen die erforderlichen Unterlagen in Kopie bei. Die Bescheinigung wird Ihnen dann zugestellt.

Bearbeitungsdauer
Bei persönlicher Vorsprache: in der Regel sofort
Erforderliche Unterlagen
  • Personalausweis oder Reisepass
  • wenn vorhanden: Vordruck des Renten- oder Unfallversicherungsträgers oder der anderen anfordernden Stelle
  • auf Anforderung: gegebenenfalls weitere Unterlagen
Redaktionell verantwortlich:
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)

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