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Mahnung und Vollstreckung durch die Kommune; Informationen

Die Einnahmen der Kommunen sind rechtzeitig und vollständig einzuziehen, ihr Eingang ist zu überwachen.

  • Auszahlung
  • Buchhaltung
  • Einzahlung
Stand: 14. Februar 2025
Beschreibung

Gehen Einnahmen bzw. Einzahlungen nicht rechtzeitig ein und sind sie erfolglos angemahnt, so hat die Kasse unverzüglich die Vollstreckung einzuleiten oder zu veranlassen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Einnahme bzw. Einzahlung öffentlich-rechtlicher (z. B. aus Abgaben) oder zivilrechtlicher Natur (z. B. Kaufpreis für die Veräußerung von Sachanlagen der Gemeinde) ist.

Ansprechpartner

Frau Karina Sojka

Funktion: Sachbearbeiterin

karina.sojka@eckental.de

+49 9126 903 242

Öffnungszeiten: N/A

Frau Gabriele Volland

Funktion: Sachbearbeiterin

gabriele.volland@eckental.de

+49 9126 903 239

Öffnungszeiten: N/A

Rechtsgrundlagen
Redaktionell verantwortlich:
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
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