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Marktgebühren; Erhebung

Die Benutzung von Standplätzen auf Märkten kann gebührenpflichtig sein.
  • Christkindlmarkt, Jahrmarkt
  • Marktgebührensatzung
  • Satzung über die Gebühren für die Benützung der Märkte
  • standgebühren, platzgebühren
  • wochenmarkt, flohmarkt, weihnachtsmarkt
Stand: 02. Oktober 2024
Beschreibung

Für die Bereitstellung von Plätzen und Einrichtungen auf Wochen-, Floh- und Weihnachtsmärkten und sonstiger Märkte können Gebühren erhoben werden.

Nähere Informationen über die Marktgebühren (z. B. Satzung über die Erhebung von Marktgebühren oder die Höhe der Marktgebühren) Ihrer Gemeinde erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.

Ansprechpartner

Ordnungsamt

Funktion: - Keine Angabe -

ordnungsamt@eckental.de

+49 9126 903 0

Öffnungszeiten: N/A

Rechtsgrundlagen
Redaktionell verantwortlich:
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)
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