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Reisepass; Anzeige des Verlustes und des Wiederauffindens

Ist Ihr deutscher Pass unauffindbar oder verloren gegangen, dann müssen Sie den Verlust anzeigen. Sollten Sie das Dokument später wieder finden, müssen Sie dies auch anzeigen.

  • Reisepass verloren
  • Reisepass wiedergefunden
Stand: 17. Juni 2025
Beschreibung

Bei Abhandenkommen Ihres Reisepasses oder vorläufigen Reisepasses sind Sie verpflichtet, dies unverzüglich der Passbehörde Ihrer (Wohnort-)Gemeinde mitzuteilen. Dort ist eine Identitätsprüfung erforderlich.

Ein Wiederauffinden ist ebenfalls der Passbehörde anzuzeigen. Da im Regelfall ein neues Dokument ausgestellt wird, ist dies unerlässlich, auch um Problemen bei der Verwendung dieser Personaldokumente vorzubeugen.

Steht eine Straftat im Raum, wenden Sie sich an die örtliche Polizeidienststelle (siehe "Strafanzeige bei der Polizei; Erstattung" unter "Verwandte Themen").

Ansprechpartner

Frau Lydia Emrich

Funktion: Sachbearbeiterin

lydia.emrich@eckental.de

+49 9126 903 278

Frau Tanja Haller

Funktion: Sachbearbeiterin

tanja.haller@eckental.de

+49 9126 903 246

Frau Sandra Lohbeck

Funktion: Sachbearbeiterin

sandra.lohbeck@eckental.de

+49 9126 903 247

Frau Doris Wemken

Funktion: Sachbearbeiterin

doris.wemken@eckental.de

+49 9126 903 296

Frau Maijlinda Zena

Funktion: Sachbearbeiterin

maijlinda.zena@eckental.de

+49 9126 903 215

Hinweise

Wird eine Anzeige bei der Passbehörde nicht oder nicht rechtzeitig erstattet, wird eine Ordnungswidrigkeit begangen, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Redaktionell verantwortlich:
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
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