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Eckental. Anfang Januar 2025 versendet der Markt Eckental die neuen Grundsteuerbescheide für das Jahr 2025.
Der Marktgemeinderat hat am 3. Dezember 2024 entschieden, dass der Hebesatz für Grund-steuer A und B unverändert bleibt. Er liegt seit 2003 bei 330 v.H. und gilt in dieser Höhe auch für die Grundsteuer 2025.
Abweichungen von der bis 2024 geltenden Grundsteuer sind deshalb ausschließlich durch den neuen Grundsteuermessbetrag im Rahmen der Grundsteuerreform 2025 bedingt, da der Markt Eckental den Hebesatz für die Grundsteuer nicht verändert hat.
Bei Fragen zu Ihrem Grundsteuermessbetrag wenden Sie sich bitte direkt an das Finanzamt Erlangen. Die entsprechende Telefonnummer finden Sie rechts oben auf Ihrem Bescheid über den Grundsteuermessbetrag 2025 (Grundsteuermessbescheid).
Das Finanzamt kann grundsätzlich rückwirkend Änderungen oder Korrekturen des Grundsteuermessbescheides vornehmen. Der Markt Eckental kann keine Änderungen vornehmen, da er an diesen Grundsteuermessbescheid gemäß der Abgabenordnung rechtlich gebunden ist. Eine abweichende Festsetzung ist durch den Markt Eckental nicht möglich. Der Grundsteuerbescheid des Marktes Eckental kann erst korrigiert werden, wenn ein neuer Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes vorliegt. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die bisherige Festsetzung bestehen.
Die Grundsteuer wird wie folgt berechnet:
Berechnungsgrundlage für die Festsetzung der Grundsteuer ist der Grundsteuermess-bescheid des Finanzamtes Erlangen, der aufgrund Ihrer Grundsteuererklärung erlassen und Ihnen zugestellt wurde.
Der im Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes festgesetzte Grundsteuermess-betrag wird mit dem Hebesatz des Marktes Eckental in Höhe von 330 v.H. multipliziert. Das Ergebnis daraus ist die zu zahlende Grundsteuer.