Bauland; Bereitstellung durch Gemeinde

Gemeinden können Bauland für Wohnzwecke und gewerbliche Zwecke bereitstellen.
  • Bauland bereitstellen
  • Baulandbereitstellung
  • Bauland verkaufen
Stand: 15. November 2024
Beschreibung

Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung können Gemeinden geeignete Grundstücke als Bauland für den Wohnungsbau und für gewerbliche Zwecke zur Verfügung stellen.

Informationen über die Bereitstellung von Bauplätzen bzw. Grundstücken (z. B. für junge Familien, Einheimische) erhalten Sie von der Gemeindeverwaltung.

Ansprechpartner

Herr Thomas Pickelmann

Funktion: Sachbearbeiter

thomas.pickelmann@eckental.de

+49 9126 903 260

Öffnungszeiten: N/A

Rechtsgrundlagen
Redaktionell verantwortlich:
Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)
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