Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in der Gemeinde; Durchführung

Die 1995 in Bayern eingeführten Instrumente ''Bürgerbegehren und Bürgerentscheid'' ermöglichen es den Bürgern, in vielen Angelegenheiten der Gemeinde direkt selbst zu entscheiden.

  • bürgerbegehren bayern
  • Bürgerbeteiligung
Stand: 21. August 2024
Beschreibung

Ein Bürgerentscheid hat die Wirkung eines Gemeinderatsbeschlusses.

Ansprechpartner

Frau Petra Kohlmann

Funktion: Geschäftsleitende Beamtin

petra.kohlmann@eckental.de

+49 9126 903 225

Öffnungszeiten: N/A

Fristen

Nach Einreichung des Bürgerbegehrens hat der Gemeinderat unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zu entscheiden.

Nach Feststellung der Zulässigkeit ist der Bürgerentscheid an einem Sonntag innerhalb von 3 Monaten durchzuführen; die Frist kann im Einvernehmen mit den vertretungsberechtigten Personen um höchstens 3 Monate verlängert werden.

Rechtsgrundlagen
Redaktionell verantwortlich:
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
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