Eheschließung im Ausland; Beantragung der Nachbeurkundung im deutschen Eheregister

Eine Eheschließung im Ausland kann im deutschen Eheregister nachbeurkundet werden.
  • Ehe
  • Eheschließung
  • Heirat
  • heiraten im Ausland
  • Hochzeit
  • Trauung
  • Vermählung
Stand: 22. August 2025
Beschreibung

Eine Eheschließung im Ausland kann auf Antrag beim zuständigen Standesamt nachbeurkundet werden, wenn einer der Ehegatten zum Zeitpunkt der Antragstellung die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Antragsberechtigt sind die Ehegatten, sind beide verstorben, deren Eltern und Kinder.

Zuständig für die Beurkundung ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die antragsberechtigte Person ihren Wohnsitz hat oder zuletzt hatte oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Ergibt sich auch daraus keine Zuständigkeit, so beurkundet das Standesamt I in Berlin die Eheschließung

Ansprechpartner

Frau Martina Krug

Funktion: Sachbearbeiterin

martina.krug@eckental.de

+49 9126 903 245

Herr Alexander Schmidt

Funktion: Sachgebietsleiter

alexander.schmidt@eckental.de

+49 9126 903 277

Herr Dominik Uri

Funktion: Datenschutzbeauftragter

dominik.uri@eckental.de

+49 9126 903 243

Erforderliche Unterlagen
  • Es wird die ausländische Eheurkunde benötigt.
    Über weitere ggf. notwendige Unterlagen berät Sie das zuständige Standesamt gerne.
Rechtsgrundlagen
Redaktionell verantwortlich:
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
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