Erbbaurecht; Informationen zur Bestellung durch die Gemeinde

Das Erbbaurecht ist das veräußerliche und vererbliche Recht, auf oder unter der Oberfläche eines fremden Grundstücks ein Bauwerk zu haben.
Stand: 12. August 2024
Beschreibung

Aus der Sicht des Grundstückseigentümers ist das Erbbaurecht ein beschränkt dingliches Recht, das auf seinem Grundstück lastet. Das Erbbaurecht wird grundsätzlich wie ein Grundstück behandelt (so genanntes "grundstücksgleiches Recht"). Das aufgrund eines Erbbaurechts errichtete Bauwerk gilt somit als wesentlicher Bestandteil des Erbbaurechts und nicht des Grundstücks. Eigentümer des Bauwerks ist somit der Erbbauberechtigte und nicht der Grundstückseigentümer. Das Erbbaurecht wird in der Regel für einen gewissen Zeitraum eingeräumt, häufig 99 Jahre. Erlischt das Erbbaurecht, vereinigen sich Grundstücks- und Bauwerkseigentum wieder.

Durch das Erbbaurecht wird der Wohnungsbau gefördert und der Bodenspekulation vorgebeugt. In der Praxis wird das Erbbaurecht als Instrument für die Vermarktung größerer Flächen genutzt. Die Eigentümer von Grund und Boden (häufig Kommunen oder kirchliche Träger) schaffen durch die Bestellung von Erbbaurechten die Möglichkeit, Bauwerke, Gebäude und Häuser zu errichten. Dies ist sowohl für den Bauherrn als auch für den Grundstückseigentümer von Vorteil. Einerseits entfallen die Anschaffungskosten für den Bauplatz, andererseits verbleibt das Grundstück im Eigentum des kommunalen bzw. kirchlichen Trägers und kann nach Ablauf des Erbbaurechts, dem so genannten Heimfall, einschließlich des aufstehenden Bauwerks einer anderen Nutzung zugeführt werden. Ferner erhält Letzterer den Erbbauzins für die Dauer des Erbbaurechts.

Ansprechpartner

Herr Thomas Pickelmann

Funktion: Sachbearbeiter

thomas.pickelmann@eckental.de

+49 9126 903 260

Öffnungszeiten: N/A

Frau Marga Riemer

Funktion: Sachbearbeiterin

marga.riemer@eckental.de

+49 9126 903 261

Öffnungszeiten: N/A

Herr Ortwin Duddeck

Funktion: Sachbearbeiter

ortwin.duddeck@eckental.de

+49 9126 903 262

Öffnungszeiten: N/A

Herr Sven Friebe

Funktion: Sachbearbeiter

sven.friebe@eckental.de

+49 9126 903 251

Öffnungszeiten: N/A

Herr Thomas Heinrich

Funktion: Sachbearbeiter

thomas.heinrich@eckental.de

+49 9126 903 203

Öffnungszeiten: N/A

Herr Manuel Kappauf

Funktion: Sachbearbeiter

manuel.kappauf@eckental.de

+49 9126 903 261

Öffnungszeiten: N/A

Herr Matthias Küpfer

Funktion: Amtsleiter

matthias.kuepfer@eckental.de

+49 9126 903 253

Öffnungszeiten: N/A

Herr Stefan Prieß

Funktion: Sachbearbeiter

stefan.priess@eckental.de

+49 9126 903 255

Öffnungszeiten: N/A

Frau Gerlinde Sauer

Funktion: Sachbearbeiterin

gerlinde.sauer@eckental.de

+49 9126 903 263

Öffnungszeiten: N/A

Frau Sophia Stadler

Funktion: Sachbearbeiterin

sophia.stadler@eckental.de

+49 9126 903 235

Öffnungszeiten: N/A

Herr Daniel Stretz

Funktion: Sachbearbeiter

daniel.stretz@eckental.de

+49 9126 903 230

Öffnungszeiten: N/A

Frau Corinna Tröger

Funktion: Sachbearbeiterin

corinna.troeger@eckental.de

+49 9126 903 264

Öffnungszeiten: N/A

Rechtsgrundlagen
Redaktionell verantwortlich:
Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)

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