Führerschein; Einreichung des Fahrerlaubnisantrages bei der Gemeinde

Sie können Ihren Führerscheinantrag auch bei Ihrer (Wohnsitz-)Gemeinde abgeben.
  • Führerscheinantrag
Stand: 08. August 2025
Beschreibung

Für fahrerlaubnisrechtliche Angelegenheiten ist grundsätzlich die Fahrerlaubnisbehörde (= Kreisverwaltungsbehörde) Ihres Wohnortes zuständig. Sie können Ihren Führerscheinantrag jedoch nicht nur dort, sondern auch bei Ihrer Wohnsitzgemeinde abgeben. Dies kann zur Vermeidung von Verzögerungen sinnvoll sein, da die Kreisverwaltungsbehörde für die Antragsbearbeitung in der Regel Informationen der Wohnsitzgemeinde benötigt.

Weiterführende Informationen zur Beantragung einer Fahrerlaubnis finden Sie unter "Verwandte Themen". Hier finden Sie u.a. Informationen über die benötigten Unterlagen und die Kosten.

Ansprechpartner

Frau Tanja Haller

Funktion: Sachbearbeiterin

tanja.haller@eckental.de

+49 9126 903 246

Frau Sandra Lohbeck

Funktion: Sachbearbeiterin

sandra.lohbeck@eckental.de

+49 9126 903 247

Frau Doris Wemken

Funktion: Sachbearbeiterin

doris.wemken@eckental.de

+49 9126 903 296

Frau Maijlinda Zena

Funktion: Sachbearbeiterin

maijlinda.zena@eckental.de

+49 9126 903 215

Redaktionell verantwortlich:
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
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