Gebäudesanierung; Beantragung einer Bescheinigung für steuerliche Zwecke

Für im Inland belegene Gebäude in einem förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet oder städtebaulichen Entwicklungsbereich können erhöhte Abschreibungen bei den Herstellungskosten für Modernisierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen geltend gemacht werden.

Stand: 31. Juli 2024
Beschreibung

Der Aufwand für die Erhaltung und Instandsetzung von Gebäuden in festgelegten Sanierungsgebieten oder städtebaulichen Entwicklungsgebieten kann durch Steuervergünstigungen teils erheblich vermindert werden.

Die Inanspruchnahme steuerlicher Vergünstigungen für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen innerhalb von Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen setzt die Vorlage einer Bescheinigung der Gemeinde bei den Finanzbehörden voraus.

Diese Bescheinigung wird von der zuständigen Gemeinde auf Antrag ausgestellt. Zu den Einzelheiten möglicher steuerlicher Vergünstigungen können Angehörige der steuerberatenden Berufe umfassend beraten.

Maßnahmen, die zur Herstellung eines neuen Gebäudes führen, unterliegen nicht der steuerlichen Begünstigung.

Herstellungskosten für (Bau-)Maßnahmen sowie Zuschüsse aus Sanierungs- oder Entwicklungsförderungsmitteln sind im Antrag anzugeben.

Die Herstellungskosten für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen abzüglich etwaiger Zuschüsse können im Jahr der Herstellung und in den folgenden sieben Jahren jeweils bis zu 9% und in den dann folgenden weiteren vier Jahren bis zu 7% abgesetzt werden.

Erhaltungsaufwendungen können bei Objekten, die zur Erzielung von Einkünften genutzt werden, auf Wunsch des Steuerpflichtigen statt in einem Jahr verteilt auf zwei bis fünf Jahre abgesetzt werden. Bei selbstgenutzten Objekten können die Herstellungskosten alternativ zehn Jahre lang zu 9% als Sonderausgaben abgezogen werden.

Ansprechpartner

Frau Ilse Dölle

Funktion: Erste Bürgermeisterin

+49 9126 903 221

Öffnungszeiten: N/A

Herr Dominik Uri

Funktion: Datenschutzbeauftragter

dominik.uri@eckental.de

+49 9126 903 243

Öffnungszeiten: N/A

Fristen
keine
Verfahrensablauf

Die Bescheinigung muss bei der zuständigen Gemeinde beantragt werden.

Die zuständige Gemeinde prüft im Rahmen des Bescheinigungsverfahrens, ob das Gebäude in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet oder städtebaulichen Entwicklungsbereich belegen ist, ob Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen durchgeführt worden, in welcher Höhe Aufwendungen angefallen und inwieweit Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln bewilligt worden sind.

Die von der Gemeinde erteilte Bescheinigung dient der Vorlage bei der zuständigen Finanzbehörde zur Prüfung der steuerrechtlichen Abschreibung.

Erforderliche Unterlagen
  • Es sind folgende Unterlagen erforderlich:
    • Pläne Bestand
    • Pläne mit Eintragung der Maßnahmen
    • Modernisierungs- oder Instandsetzungsgebot oder Vereinbarung
    • Originalrechnungen (Schlussrechnungen)
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
Redaktionell verantwortlich:
Behörden und sonstige Einrichtungen (siehe BayernPortal)
Verwandte Themen

Haben Sie gefunden, wonach Sie gesucht haben?

Generic selectors
Exact matches only
Search in title
Search in content
Post Type Selectors
Generic selectors
Exact matches only
Search in title
Search in content
Post Type Selectors
Hallo, ich bin eine KI und Deine Daten sind bei mir sicher und werden nicht gespeichert. Natürlich bin auch ich nicht perfekt, und kann Fehler machen.

EckKI

Ich bin eine KI und antworte daher sofort und zuverlässig!

close dialog
clear history

EckKI

Wie kann ich Ihnen helfen?

Hallo, ich bin EckKI! Ich bin eine KI und antworte daher sofort und zuverlässig!
Skip to content