Glücksspiel; Durchführung der Aufsicht

Die Aufsichtsbehörden überwachen die Erfüllung der mit dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 zusammenhängenden öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen und wirken darauf hin, dass die Veranstaltung oder Vermittlung unerlaubten Glücksspiels und die Werbung dafür unterbleiben.

Stand: 05. Juli 2024
Beschreibung

Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 verfolgt unter anderem folgende Ziele:

  • Vorbeugung und Bekämpfung der Spielsucht,
  • Verhinderung der Entstehung eines Glücksspiel-Schwarzmarktes,
  • Lenkung des Spieltriebes in geordnete und überwachte Bahnen,
  • Jugend- und Spielerschutz,
  • Betrugsprävention,
  • außerdem Schutz der Integrität des sportlichen Wettbewerbs beim Veranstalten und Vermitteln von Sportwetten.

Um diese Ziele besser verwirklichen zu können, verbietet der Staatsvertrag die Veranstaltung und Vermittlung von öffentlichem Glücksspiel ohne Erlaubnis.

Werbung für erlaubtes Glücksspiel ist unter Einhaltung der Voraussetzungen des § 5 GlüStV 2021 erlaubt, Art und Umfang der Werbung für öffentliches Glücksspiel darf den Zielen des Glücksspielstaatsvertrags aber nicht zuwiderlaufen und die Werbung darf nicht übermäßig sein. Werbung für unerlaubtes Glücksspiel ist verboten.

Die Glücksspielaufsichtsbehörden haben die Aufgabe, die Erfüllung der mit dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 zusammenhängenden öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen zu überwachen und darauf hinzuwirken, dass die Veranstaltung oder Vermittlung unerlaubten Glücksspiels und die Werbung dafür unterbleiben. Dazu können sie im Rahmen ihres Zuständigkeitsbereiches die erforderlichen Anordnungen im Einzelfall treffen.

Zuständige Behörden 

Zuständige Glücksspielaufsichtsbehörden in Bayern sind die Gemeinden, die Landratsämter, die Regierungen und das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration als Sicherheitsbehörden.

Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) ist zuständig für die Glücksspielaufsicht wegen unerlaubten öffentlichen Glücksspiels und der Werbung hierfür, welches im Internet in mehr als einem Land angeboten wird.

Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder 
Hansering 15
06108 Halle (Saale)
E-Mail: info@gluecksspiel-behoerde.de
Webseite: https://www.gluecksspiel-behoerde.de

Ansprechpartner

Frau Martina Krug

Funktion: Sachbearbeiterin

martina.krug@eckental.de

+49 9126 903 245

Öffnungszeiten: N/A

Herr Markus Morawietz

Funktion: Sachbearbeiter

markus.morawietz@eckental.de

+49 9126 903 256

Öffnungszeiten: N/A

Frau Doris Wemken

Funktion: Sachbearbeiterin

doris.wemken@eckental.de

+49 9126 903 296

Öffnungszeiten: N/A

Herr Dominik Uri

Funktion: Datenschutzbeauftragter

dominik.uri@eckental.de

+49 9126 903 243

Öffnungszeiten: N/A

Frau Lydia Emrich

Funktion: Sachbearbeiterin

lydia.emrich@eckental.de

+49 9126 903 278

Öffnungszeiten: N/A

Frau Tanja Haller

Funktion: Sachbearbeiterin

tanja.haller@eckental.de

+49 9126 903 246

Öffnungszeiten: N/A

Frau Sandra Lohbeck

Funktion: Sachbearbeiterin

sandra.lohbeck@eckental.de

+49 9126 903 247

Öffnungszeiten: N/A

Frau Katja Maurier-Brenner

Funktion: Sachbearbeiterin

katja.maurier-brenner@eckental.de

+49 9126 903 250

Öffnungszeiten: N/A

Ordnungsamt

Funktion: - Keine Angabe -

ordnungsamt@eckental.de

+49 9126 903 0

Öffnungszeiten: N/A

Herr Alexander Schmidt

Funktion: stellvertretender Sachgebietsleiter

alexander.schmidt@eckental.de

+49 9126 903 277

Öffnungszeiten: N/A

Herr Mario Wurzberger

Funktion: Sachbearbeiter

mario.wurzberger@eckental.de

+49 9126 903 223

Öffnungszeiten: N/A

Frau Maijlinda Zena

Funktion: Sachbearbeiterin

maijlinda.zena@eckental.de

+49 9126 903 215

Öffnungszeiten: N/A

Rechtsgrundlagen
Redaktionell verantwortlich:
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
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