Grabmal; Beantragung einer Genehmigung

Gemeinden können in ihren Friedhofssatzungen eine Genehmigungspflicht für Grabmale vorsehen.
  • Friedhof
Stand: 09. Januar 2024
Beschreibung

Im Rahmen ihres Rechts auf kommunale Selbstverwaltung können Gemeinden in ihren Friedhofssatzungen eine Genehmigungspflicht für das Aufstellen von Grabmälern festlegen. Eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht nicht. Damit sollen die in einer Gemeinde bestehenden Anforderungen an die Gestaltung von Grabmälern vor deren Errichtung, insbesondere im Interesse der Standfestigkeit und der Wahrung der Pietät, überprüft werden.

Ansprechpartner

Frau Ilse Dölle

Funktion: Erste Bürgermeisterin

+49 9126 903 221

Öffnungszeiten: N/A

Herr Dominik Uri

Funktion: Datenschutzbeauftragter

dominik.uri@eckental.de

+49 9126 903 243

Öffnungszeiten: N/A

Herr Alexander Schmidt

Funktion: stellvertretender Sachgebietsleiter

alexander.schmidt@eckental.de

+49 9126 903 277

Öffnungszeiten: N/A

Rechtsgrundlagen
Redaktionell verantwortlich:
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Verwandte Themen

Haben Sie gefunden, wonach Sie gesucht haben?

Generic selectors
Exact matches only
Search in title
Search in content
Post Type Selectors
Generic selectors
Exact matches only
Search in title
Search in content
Post Type Selectors
Hallo, ich bin eine KI und Deine Daten sind bei mir sicher und werden nicht gespeichert. Natürlich bin auch ich nicht perfekt, und kann Fehler machen.

EckKI

Ich bin eine KI und antworte daher sofort und zuverlässig!

close dialog
clear history

EckKI

Wie kann ich Ihnen helfen?

Hallo, ich bin EckKI! Ich bin eine KI und antworte daher sofort und zuverlässig!
Skip to content