Kommunale Poststellenangelegenheiten; Informationen
Briefsendungen, Pakete und elektronische Nachrichten können von der Poststelle der Behörde entgegengenommen, weiterverteilt oder verschickt werden.
Stand: 01. Oktober 2025
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Briefsendungen, Pakete und elektronische Nachrichten können von der Poststelle der Behörde entgegengenommen, weiterverteilt oder verschickt werden.
Die Mitarbeiter der Poststelle sind für den Posteingang, die Postverteilung und den Postausgang von Briefen und Paketen zuständig. Sie übernehmen außerdem i.d.R. die Verteilung der elektronischen Post, die im zentralen E-Mail-Postfach der Behörde eingeht und den Versand von E-Mails der Behörde über das zentrale E-Mail-Postfach.
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