Kommunales Behördennetz; Betrieb
Landkreise können zusammen mit den kreisangehörigen Gemeinden ein kommunales Behördennetz betreiben.
Stand: 01. Oktober 2025
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Unter einem kommunalen Behördennetz (KomBN) wird ein gemeinsames elektronisches Netzwerk (Intranet) zwischen dem Landratsamt und den Gemeinden im Landkreis mit zentralen Übergängen zum Bayerischen Behördennetz und zum Internet verstanden.
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