Leitungen im öffentlichen Straßengrund; Abschluss eines Gestattungs- oder Konzessionsvertrages
Werden im öffentlichen Straßengrund Leitungen für Zwecke öffentlicher Versorgung verlegt, regelt sich das Verhältnis zwischen Straßenbaulastträger und Versorgungsunternehmen nach bürgerlichem Recht. In der Regel wird ein Gestattungs- oder Konzessionsvertrag geschlossen.
- Bauanker
- Gestattungsentgelt
- Gestattungsvertrag
- Kabel
- Kabelverlegungen
- Leitungsrechte
- Nutzungsentgelt
- Rohrleitungen
- Sondernutzung
- Überspannungen
Stand: 17. September 2025