Personalrat der Gemeindeverwaltung; Informationen

Der Personalrat ist die Vertretung der Beschäftigten (Arbeitnehmer und Beamte) einer Dienststelle der öffentlichen Verwaltung. Er wird u.a. von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einer Gemeindeverwaltung gewählt.
  • Betriebsrat
  • Betriebsräte
Stand: 15. November 2024
Beschreibung

Das Bayerische Personalvertretungsgesetz (BayPVG) ist die Grundlage für die Wahl und die Arbeit des Personalrats. Er wird alle fünf Jahre von den Mitarbeitern der Behörde gewählt und vertritt die Interessen aller Mitarbeiter (Beschäftigte und Beamte). In allen Dienststellen, die in der Regel mindestens fünf Wahlberechtigte beschäftigen, von denen drei wählbar sind, werden Personalräte gebildet.

Der Personalrat ist an vielen Entscheidungen der Behörde beteiligt. Dazu zählen z. B.

  • Einstellungen
  • Arbeitszeitregelungen
  • Beförderungen und Höhergruppierungen
  • Kündigungen
  • Gestaltung von Arbeitsplätzen

Ansprechpartner

Frau Petra Kohlmann

Funktion: Geschäftsleitende Beamtin

petra.kohlmann@eckental.de

+49 9126 903 225

Öffnungszeiten: N/A

Rechtsgrundlagen
Redaktionell verantwortlich:
Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)

Haben Sie gefunden, wonach Sie gesucht haben?

Generic selectors
Exact matches only
Search in title
Search in content
Post Type Selectors
Generic selectors
Exact matches only
Search in title
Search in content
Post Type Selectors
Hallo, ich bin eine KI und Deine Daten sind bei mir sicher und werden nicht gespeichert. Natürlich bin auch ich nicht perfekt, und kann Fehler machen.

EckKI

Ich bin eine KI und antworte daher sofort und zuverlässig!

close dialog
clear history

EckKI

Wie kann ich Ihnen helfen?

Hallo, ich bin EckKI! Ich bin eine KI und antworte daher sofort und zuverlässig!
Skip to content