Vorschlag
Vorschlagsberechtigt sind die Wohlfahrts- und Behindertenverbände, die Sozialleistungsträger, die Träger von Einrichtungen und Diensten der Behindertenhilfe, die Kommunen und jede Bürgerin bzw. jeder Bürger. Der Vorschlag für die Ehrung ist bei der Gemeinde, in der die zu ehrende Person lebt (Wohnsitzgemeinde), einzureichen. Formblätter für den Vorschlag sind bei allen Gemeinden, Landratsämtern und Regierungen erhältlich.
Bei Vorschlägen der Wohlfahrts- und Behindertenverbände, der Sozialleistungsträger, der Träger von Einrichtungen und Diensten der Behindertenhilfe und der Kommunen bestätigt die Wohnsitzgemeinde, dass ihr keine Erkenntnisse vorliegen, die der Ehrung entgegenstehen. Bei Vorschlägen einzelner Bürgerinnen bzw. Bürger bestätigt die Wohnsitzgemeinde, dass die Voraussetzungen für die Ehrung vorliegen, oder begründet, weshalb sie die Voraussetzungen als nicht erfüllt ansieht.
Die Gemeinde übermittelt den geprüften Vorschlag mit ihrer Bestätigung der zuständigen Regierung (bei kreisangehörigen Gemeinden über das Landratsamt).
Entscheidung
Die zuständige Regierung leitet den Vorschlag dem Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales mit ihrer Stellungnahme zur Entscheidung zu und dieses bereitet die Ausstellung der Dank- und Ehrenurkunde vor.
Ehrung
Die Dank- und Ehrenurkunde wird durch die Staatsministerin oder den Staatsminister für Familie, Arbeit und Soziales unterzeichnet. Die Pflegemedaille sowie die Dank- und Ehrenurkunde werden durch die Staatsministerin oder den Staatsminister, durch eine oder einen von ihr bzw. ihm Beauftragte oder Beauftragten oder nach besonderer Vereinbarung durch eine andere Person, z. B. die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister der Wohnsitzgemeinde, überreicht.