Reisedokumente für Kinder; Anzeige des Verlustes und des Wiederauffindens

Ist der deutsche Kinderreisepass unauffindbar oder verloren gegangen, dann müssen Sie den Verlust anzeigen. Sollten Sie das das Dokument später wieder finden, müssen Sie dies auch anzeigen.

  • Kinderreisepass verloren
  • Kinderreisepass wieder gefunden
Stand: 03. Dezember 2024
Beschreibung

Bei Abhandenkommen des Personaldokuments Ihres Kindes (z. B. Kinderreisepass, Reisepass, Personalausweis) sind Sie als gesetzlicher Vertreter des Kindes verpflichtet, dies unverzüglich der Passbehörde Ihrer (Wohnort-)Gemeinde mitzuteilen. Dort ist eine Identitätsprüfung erforderlich.

Ein Wiederauffinden ist ebenfalls der Passbehörde anzuzeigen. Da im Regelfall ein neues Dokument ausgestellt wird, ist dies unerlässlich, auch um Problemen bei der Verwendung dieser Personaldokumente vorzubeugen.

Steht eine Straftat im Raum, wenden Sie sich an die örtliche Polizeidienststelle (siehe "Strafanzeige bei der Polizei; Erstattung" unter "Verwandte Themen").

Wird eine Anzeige bei der Passbehörde nicht oder nicht rechtzeitig erstattet, wird eine Ordnungswidrigkeit begangen, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Ansprechpartner

Frau Ilse Dölle

Funktion: Erste Bürgermeisterin

+49 9126 903 221

Öffnungszeiten: N/A

Herr Dominik Uri

Funktion: Datenschutzbeauftragter

dominik.uri@eckental.de

+49 9126 903 243

Öffnungszeiten: N/A

Frau Lydia Emrich

Funktion: Sachbearbeiterin

lydia.emrich@eckental.de

+49 9126 903 278

Öffnungszeiten: N/A

Frau Tanja Haller

Funktion: Sachbearbeiterin

tanja.haller@eckental.de

+49 9126 903 246

Öffnungszeiten: N/A

Frau Sandra Lohbeck

Funktion: Sachbearbeiterin

sandra.lohbeck@eckental.de

+49 9126 903 247

Öffnungszeiten: N/A

Frau Doris Wemken

Funktion: Sachbearbeiterin

doris.wemken@eckental.de

+49 9126 903 296

Öffnungszeiten: N/A

Hinweise

Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens, das am 12.10.2023 veröffentlicht wurde, wird der Kinderreisepass zum 01.01.2024 abgeschafft. Kinderreisepässe werden also nur noch bis 31.12.2023 ausgestellt, verlängert oder aktualisiert. Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt davon unberührt.

Deutsche Staatsangehörige können - unabhängig vom Alter - weiterhin mehrjährig gültige Reisepässe oder Personalausweise beantragen. Personalausweise sind als Reisedokument in der EU anerkannt und sowohl für erwachsene Personen als auch für Kinder ausreichend. Der Reisepass gestattet das visumfreie Reisen zu touristischen Zwecken in 190 Staaten weltweit und nimmt im internationalen Vergleich einen der vordersten Plätze ein.

Antworten zu folgenden Fragen finden sich in der FAQ-Rubrik des Internetauftritts des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI):

•             Welches Ausweisdokument kann ich für mein Kind mit deutscher Staatsangehörigkeit ausstellen lassen?

•             Warum soll der Kinderreisepass abgeschafft werden?

•             Was ist bei Reisedokumenten für Säuglinge/Kleinstkinder zu beachten?

Link: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.html;jsessionid=A489678D680A51F3181F3EF0DF1F72BA.1_cid504#doc16125526bodyText2

Redaktionell verantwortlich:
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
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