Spendenquittung; Ausstellung durch die Gemeinde

Gemeinden stellen Spendenquittungen für Sach- und Geldspenden für gemeinnützige oder förderungswürdige Zwecke aus.
  • Spendenbescheinigung
Stand: 28. November 2024
Beschreibung

Falls Sie Ihrer Gemeinde eine Geld- oder Sachspende zukommen lassen, kann diese eine Zuwendungsbestätigung ausstellen, wenn die Zuwendung zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke bestimmt ist. Die Zuwendungsbestätigung hat auf einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck zu erfolgen.

Auf eine Zuwendungsbestätigung der Gemeinde kann verzichtet werden, wenn die Zuwendung 300 Euro nicht übersteigt. Die Finanzämter erkennen den Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung des Kreditinstituts als Spendenquittung an.

Seit dem Veranlagungszeitraum 2017 müssen Spendenquittungen bzw. Belege beim Finanzamt nur auf Anforderung vorgelegt werden.

 

 

Ansprechpartner

Frau Susanne Kovermann

Funktion: Sachgebietsleiterin

susanne.kovermann@eckental.de

+49 9126 903 240

Öffnungszeiten: N/A

Frau Karina Sojka

Funktion: Sachbearbeiterin

karina.sojka@eckental.de

+49 9126 903 242

Öffnungszeiten: N/A

Frau Gabriele Volland

Funktion: Sachbearbeiterin

gabriele.volland@eckental.de

+49 9126 903 239

Öffnungszeiten: N/A

Redaktionell verantwortlich:
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (siehe BayernPortal)
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