Verwaltungskosten; Kostenerhebung in der Kommune

Gemeinden, Landkreise, Bezirke, Zweckverbände, sonstige kommunale Gebietskörperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts können für Amtshandlungen Kosten erheben.
  • kommunales Kostenrecht
  • Verwaltungskostenrecht
Stand: 10. Juli 2024
Beschreibung

Gemeinden, Landkreise, Bezirke, Zweckverbände, sonstige kommunale Gebietskörperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts können für Tätigkeiten im eigenen Wirkungskreis, die in Ausübung hoheitlicher Gewalt vorgenommen werden (Amtshandlungen), Kosten (Gebühren und Auslagen) erheben. Die Erhebung der Kosten ist durch eine Kostensatzung zu regeln (Art. 20 Kostengesetz). Verwaltungsgebühren sind ein Entgelt für den allgemeinen Aufwand der beteiligten Behörden bei der Vornahme von Amtshandlungen. Die Höhe der Verwaltungsgebühren bemisst sich nach der jeweiligen Kostensatzung, die als Anlage ein Kostenverzeichnis enthalten kann. Die Auslagen sind die nicht bereits durch die Gebühr abgegoltenen Aufwendungen der beteiligten Behörden (z.B. Kosten für Sachverständigengutachten, Entgelte für Telekommunikationsdienstleistungen oder Postzustellungsaufträge).

Die entsprechende Kostensatzung und das Kostenverzeichnis erhalten Sie von Ihrer Gemeinde, Ihrem Landratsamt, Ihrem Bezirk, dem Zweckverband, der sonstigen kommunalen Gebietskörperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts.

Amtshandlungen, die die Gemeinden, Landkreise und Bezirke im staatlichen Auftrag vornehmen, unterliegen nach Art. 1 Abs. 1 Satz 3 des Kostengesetzes der Kostenpflicht.

Die Höhe der Gebühr ist hier allerdings nicht in der kommunalen Kostensatzung festgelegt, sondern ergibt sich aus dem (staatlichen) Kostenverzeichnis, das gem. Art. 5 Abs. 1 des Kostengesetzes durch das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat erlassen und im Gesetz- und Verordnungsblatt (GVBl) veröffentlicht wird.

Ansprechpartner

Frau Esther Bock

Funktion: Sachbearbeiterin

esther.bock@eckental.de

+49 9126 903 273

Öffnungszeiten: N/A

Frau Ute Knab

Funktion: Sachbearbeiterin

ute.knab@eckental.de

+49 9126 903 237

Öffnungszeiten: N/A

Herr Bruno Maier

Funktion: Kämmerer

bruno.maier@eckental.de

+49 9126 903 238

Öffnungszeiten: N/A

Frau Claudia Roth

Funktion: Sachbearbeiterin

claudia.roth@eckental.de

+49 9126 903 236

Öffnungszeiten: N/A

Frau Susanne Barth

Funktion: Sachbearbeiterin

susanne.barth@eckental.de

+49 9126 903 272

Öffnungszeiten: N/A

Frau Verena Goller

Funktion: Sachbearbeiterin

verena.goller@eckental.de

+49 9126 903 276

Öffnungszeiten: N/A

Frau Daniela Grünthaler

Funktion: Sachbearbeiterin

Daniela.Gruenthaler@eckental.de

+49 9126 903 276

Öffnungszeiten: N/A

Herr Christoph Pirner

Funktion: Sachbearbeiter

christoph.pirner@eckental.de

+49 9126 903 274

Öffnungszeiten: N/A

Rechtsgrundlagen
Redaktionell verantwortlich:
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

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