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Im März stehen Kommunalwahlen an. Dafür werden Wahlhelfer gebraucht, die für einen ordnungsgemäßen Urnengang sorgen und die Stimmen auszählen. Der Markt Eckental beantwortet die wichtigsten Fragen.
Bei den Kommunalwahlen müssen die Wahlhelfer volljährig und Bürger der europäischen Union sein. Bei anderen Wahlen, zum Beispiel für den Bundestag, ist die deutsche Staatsangehörigkeit erforderlich.
Die Kommunalwahl wird in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, stattfinden. Sollte eine Stichwahl erforderlich sein, so findet diese am Sonntag, 22. März 2026 statt.
Die Wahlhelfer in den Wahllokalen prüfen die Berechtigung der Wähler, geben Stimmzettel aus und sorgen dafür, dass alle Regeln rund um die Wahl eingehalten werden. In jedem Wahllokal gibt es verschiedene Aufgaben: Wahlvorsteher, Schriftführer und Beisitzer. Am Abend zählen alle gemeinsam die Stimmen aus. Die Wahlhelfer der Briefwahlbezirke bereiten ab dem späten Nachmittag die Auszählung vor und zählen dann am Abend die Stimmen aus.
Wahlhelfer zu sein ist ein Ehrenamt. Allerdings bekommen die Wahlhelfer ein sogenanntes „Erfrischungsgeld“. Beim Markt Eckental beträgt das, je nach Funktion im Wahlvorstand, 60 oder 80 Euro pro Wahltag. Außerdem ist für Getränke sowie eine Brotzeit gesorgt.
Ansprechpartnerin im Eckentaler Rathaus ist Katja Maurier-Brenner, ordnungsamt@eckental.de, (0 91 26) 903 – 250.
Wahlhelfer können sich auch online bewerben. Hier geht es zur Bewerbung.
